Hauptaufgaben eines Steuerberaters:
Zu den Hauptaufgaben eines Steuerberaters, wie Rüdiger Kuhn, Ihrem Steuerberater in Düsseldorf, gehört die Beratung und Betreuung von Mandanten im betrieblichen sowie privaten Bereich. Der Steuerberater ist somit oft das Bindeglied zwischen den Finanzverwaltungen und seinen Mandanten und erarbeitet induviduelle Steuerkonzepte bis hin zu steuerlichen Rechtsbeihilfe und der Einholung von verbindlichen Auskünften, besonders bei Limiteds oder GmbH´s. In der Ganzheitlichkeit wird der Steuerberater als Vertretung des Mandanten vor Finanzbehörden und im äußersten auch bei den den Finanzgerichten gesehen.
Die Aufgaben im einzelnen erfassen folgende Punkte:
Zum Aufgabenbereich der Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung gehört das Kontieren, sowie das Erfassen von Buchungsbelegen und Offene-Posten-Buchhaltung. Im erweiterten Sinn ist hier einzugliedern die Anlagenbuchhaltung und Überprüfung und Überwachung von Fremdbuchhaltungen.
Die Lohnbuchhaltung und Gehaltsabrechnung erfaßt die Bereiche der Erstellung der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung und die Lohnsteueranmeldung. Hieraus schlußfolgernd ergeben sich alle Betragsnachweise für die Sozialversicherungsträger, sowie deren Anmeldungen und Abmeldungen bei den Sozialversicherungsträgern der Pflegeversicherung. Die Meldungen zur Berufsgenossenschaft oder anderen Genossenschaften geht hiemit einher. Sehr wichtig ist die Beratung und Betreuung bei Lohnsteueraußenpürfungen und Betriebsprüfungen bei den Sozialversicherungsträgern.
Einrichtung und Bearbeitung von DATEV - Programmen sowie umfangreiche Schulungen für Selbstbucher, wie bspw. Ärzte, werden in der Regel von erfahrenen und kompetenten Steuerberatungen angeboten. Dies ist besonders wichtig bei Unternehmen, die diese Bereiche duch eigenes Personal abdecken wollen.
Vom deutschen Gesetzgeber ist es vorgeschrieben dass Unternehmen Jahresabschlüsse, Bilanzen und Überschussrechnungen erstellen. Diese beinhalten die Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen, Steuerbilanzen, Einnahme und Überschussrechnungen und Kapiltalkontenentwicklungen. Duch die Veröffentlichungspflicht im elektronischen Bundesanzeiger ist es um so wichtiger die Fachkompetenz eines Steuerberaters hinzuzuziehen.
Die Erstellung von Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen sowie Eröffnungsbilanzen, Zwischenbilanzen, Auseinandersetzungsbilanzen und Kapitalerhöhungsbilanzen spielt bei der Eigenbewertung von Unternhemen eine immer stärker werdende Rolle. Die hieraus gewonnen Informationen sind vielfälltig und dienen zusätzlichen zuküntigen Entscheidungen der Unternehmen.
In der Betrachtung der Entwicklung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen BWA, Bilanzanalysen sowie Analysen von Jahresabschlüssen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen ergeben sich betriebswirtschaftlichen Weichenstellung. Diese überfordern jedoch viele Unternehmen in der Darstellung und Betrachtung. Der Steuerberater kann hier die Darstellung und Erklärung darstellen und Strukturen in einfachen Schritten erklären.Hierzu gehört oft die Baarbeitung von Grenzüberschreitenden Sachverhalten sowie die Verrechungspreisgestallung und Verrechnungspreisdokumentation.
Eine Existensgründung und damit eingehende Existensgründungsberatung eines neuen Unternehmens ist oft einer der wichtigsten zukünftigen Schritte. Viele zukünftige Strukturen werden hier meist festgelegt. Von der Wahl der Rechsform bis hin zur Entwicklung des Unternehmenskonzeptes, sowie Planungsrechnungen und Kostenpläne, Liquiditätspläne, Finanzpläne oder bestimmte Versicherungen überfordern viele Existensgründer. Zumdem ist vielen nicht bewußt welche Existensgründerzuschüssen und Fördermitteln einen neuen Unternehmen zustehen. In der Betrachtung von zukünftigen Inverstitionsplanungen und Finanzierungsgesprächen mit Banken werden diese Mittel oft verkannt oder nicht beachtet.
Aber nicht nur Unternehmen und private Mandanten werden von einem Steuerberater beraten. Auch gemeinütziger Unternehmen, Vereinen und Stiftungen ziehen bei steuerlichen Fragen einen Steuerberater hinzu. Das Leistungspaket welches hier von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erbracht werden muss unterscheidet sich heute kaum noch von dem welches für ein Unternehmen erbracht werden muss.
In der Unternehmensnachfolge sowie Erbschaftsberatung ist es heute unumläßlich sich rechtzeitig fachlich beraten zu lassen, damit zu einem späteren Zeitpunkt keine unwiederbringbaren Schäden entstehen. Dies betrifft auch die Schenkungssteuer, die von vielen unterschätzt wird. Steuerliche Nachfoderungen bis hin zu rechtlichen konsequenzen sind die Folge, wenn die rechtlichen Richtlinien nicht eingehalten werden.
Abfassung testamentarischer Verfügungen sowie die steuerliche Beratung bei Erbauseinandersetzungen bis zur Testamentsvollstreckung sind wichtige Dienstleistungsangebotes einer Steuerberatung. Auch hier ist wieder die Gesamtheitlichkeit zu berücksichtigen.